In Eigentümerversammlungen kommt kaum ein Thema so verlässlich auf den Tisch wie die Sauberkeit im Treppenhaus. Das liegt selten an der Reinigung selbst, sondern daran, dass niemand genau weiß, was wann gemacht werden sollte.
Das Leistungsverzeichnis
Der wichtigste Schritt ist, den Umfang schriftlich zu fixieren. Ein brauchbares Verzeichnis benennt für jede Fläche die Tätigkeit und den Turnus:
- Treppenläufe und Podeste kehren und wischen
- Handläufe und Geländer feucht abwischen
- Eingangsbereich, Hauseingangstür und Griffbereiche
- Briefkastenanlage und Klingeltableau
- Fensterbänke, Leitungen und Heizkörper entstauben
- Keller- und Speicherflure
- Müllraum und Tonnenstellplatz
Nicht jede Position muss im selben Turnus laufen. Treppen wöchentlich, Kellerflure monatlich, Fenster im Treppenhaus zweimal im Jahr ist eine übliche Staffelung.
Den Turnus festlegen
Als Orientierung hat sich bewährt, sich an der Zahl der Parteien und der Lage des Eingangs zu orientieren:
- Wöchentlich bei mehr als acht Parteien, Gewerbe im Haus oder direktem Zugang von einer Hauptstraße.
- Alle zwei Wochen bei mittleren Wohnanlagen in ruhiger Lage.
- Monatlich bei kleinen Häusern mit wenigen Parteien.
Im Winter lohnt es sich, den Turnus vorübergehend zu erhöhen. Streusalz und Nässe greifen Bodenbeläge an, wenn sie liegen bleiben.
Nachweise, die Diskussionen beenden
Wenn Bewohner den Eindruck haben, es werde nicht gereinigt, hilft kein Widerspruch, sondern eine Dokumentation. Üblich ist ein Nachweis im Treppenhaus, auf dem jeder Einsatz mit Datum quittiert wird. Das kostet nichts und nimmt der Debatte die Grundlage.
Die meisten Beschwerden verschwinden nicht durch häufigeres Reinigen, sondern dadurch, dass sichtbar wird, wann gereinigt wurde.
Umlagefähigkeit
Kosten der Hausreinigung zählen nach der Betriebskostenverordnung grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Einmalige Arbeiten wie eine Grundreinigung nach einem Umbau gehören dagegen nicht dazu. Bei konkreten Fällen sollten Sie das rechtlich prüfen lassen, die Abgrenzung ist im Detail nicht immer eindeutig.
Mehrere Liegenschaften bündeln
Verwalten Sie mehrere Objekte, spart ein gemeinsamer Vertrag spürbar Verwaltungsaufwand: eine Ansprechperson, ein Abrechnungsrhythmus, ein Ansprechpartner bei Beschwerden. Die Turnusse können pro Haus trotzdem unterschiedlich sein.
Für ein Angebot über mehrere Liegenschaften genügt eine Liste der Objekte mit Parteienzahl und gewünschtem Turnus. Unverbindlich anfragen.