Ein Angebot für die Gebäudereinigung listet oft nur wenige Positionen, etwa Unterhaltsreinigung und Grundreinigung, während weitere Leistungen nur auf Anfrage dazukommen. Was sich dahinter konkret verbirgt, bleibt für Gewerbekunden häufig unklar, bis eine vermeintliche Zusatzleistung auf der ersten Rechnung auftaucht.
Der Leistungsumfang der Gebäudereinigung lässt sich in Basisleistungen, Zusatzleistungen und Grundausstattung einteilen. Beim Vergleich mehrerer Angebote fallen deshalb schnell Preisunterschiede auf, obwohl der Name der Leistung gleich klingt.
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Unterhaltsreinigung: die Basis jedes Reinigungsvertrags
Die Unterhaltsreinigung bildet den Kern jedes gewerblichen Reinigungsvertrags. Sie umfasst nach den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk das regelmäßige Reinigen von Böden, Oberflächen und Sanitärbereichen, damit diese staubfrei und schlierenfrei bleiben.
Dazu zählen im Alltag das Staubwischen von Tischen und Ablageflächen, das Saugen und Wischen der Böden, die Reinigung von Waschbecken und Toiletten sowie die Leerung der Mülleimer. Auch das Auffüllen von Seife und Papierhandtüchern in den Sanitärräumen gehört häufig direkt dazu. Ebenso zählen das Entleeren von Recyclingbehältern und die Pflege von Fußmatten am Eingang in vielen Verträgen zur laufenden Unterhaltsreinigung.
Diese Leistungen stehen im Standardvertrag und werden über die monatliche Reinigungspauschale abgedeckt. Was darüber hinausgeht, zählt zur Grundreinigung oder zu einer eigenen Zusatzleistung.
Grundreinigung: was über die laufende Pflege hinausgeht
Die Grundreinigung setzt an, wo die laufende Unterhaltsreinigung an ihre Grenzen stößt. Sie beseitigt laut denselben Vergabe-Richtlinien Pflegemittelfilme und Verkrustungen, die sich über Monate auf Böden und Oberflächen ablagern.
Dazu gehören die Tiefenreinigung von Hartböden und Teppichen, das Entfernen von Kalkablagerungen in Sanitärräumen und die gründliche Reinigung schwer zugänglicher Stellen wie Fugen oder Heizkörper. Auch die Grundreinigung von Küchenbereichen mit Fettablagerungen fällt in diese Kategorie, ebenso die Tiefenreinigung von Teppichböden mittels Sprühextraktion.
In den meisten Büroobjekten reicht dafür ein- bis zweimal im Jahr. Weil der Aufwand deutlich höher liegt als bei der Unterhaltsreinigung, wird die Grundreinigung in der Regel separat kalkuliert und nicht automatisch in die monatliche Pauschale eingerechnet.
Häufig lässt sich die Grundreinigung mit einer ohnehin ruhigeren Phase im Betrieb kombinieren, etwa am Wochenende oder außerhalb der Geschäftszeiten. So bleibt der laufende Betrieb ungestört.
Fenster, Fassade und Außenanlagen als Zusatzleistung
Fenster-, Glas- und Fassadenreinigung führt die DGUV Regel 101-605 als eigene Tätigkeitsbereiche der Gebäudereinigung, getrennt von Unterhalts- und Grundreinigung. In der Praxis stehen sie deshalb selten automatisch im Standardvertrag.
Auch die Pflege von Außenanlagen wie Eingangsbereichen, Parkplätzen oder Höfen gehört in diese Kategorie. Je nach Objekt kommen Laubentfernung, Kehren oder die Reinigung von Werbeflächen und Schildern hinzu.
Zu den Zusatzleistungen zählt außerdem die Bauendreinigung nach Renovierungen oder Umbauten. Dabei werden Baustaub, Farbreste und Schutzfolien entfernt, bevor die Räume wieder genutzt werden.
Bei mehrstöckigen Gebäuden kommt für die Außenreinigung der Fenster häufig zusätzliches Equipment wie eine Hubarbeitsbühne zum Einsatz. Das erhöht Aufwand und Kosten gegenüber der Innenreinigung im Erdgeschoss.
Wird eine dieser Leistungen regelmäßig gebraucht, lohnt sich ein fester Zusatzbaustein im Vertrag, mit eigenem Turnus und eigener Abrechnung. So bleibt die monatliche Pauschale für die Unterhaltsreinigung übersichtlich, und Zusatzkosten entstehen nicht überraschend.
Leistungsumfang je nach Objektart
Der Leistungsumfang unterscheidet sich außerdem je nach Nutzung des Objekts. In Büros stehen Schreibtische, Besprechungsräume und Sanitärbereiche im Mittelpunkt der Büroreinigung.
In Ladengeschäften und Showrooms kommt die Pflege von Verkaufsflächen und Schaufenstern von innen hinzu, häufig mit kürzeren Intervallen wegen des Publikumsverkehrs.
In der Gastronomie gelten für Küchenbereiche zusätzlich Hygienevorgaben nach HACCP, wodurch Reinigung und Dokumentation enger getaktet sind als in einem reinen Büro.
Bei Praxen kommen weitere Vorgaben hinzu, etwa nach IfSG, TRBA 250 oder den KRINKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Sie schreiben strengere Hygienestandards vor als in einem Büro.
Im Hotelbereich zählen zusätzlich Gästezimmer und stark frequentierte Gemeinschaftsflächen mit täglichem Reinigungsbedarf zum Leistungsumfang. In Fitnessstudios stehen dagegen Umkleiden, Duschen und Trainingsgeräte im Vordergrund, oft mit mehrmals täglicher Reinigung stark genutzter Flächen.
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Grundausstattung: Mittel, Geräte und Hygieneartikel
Zum vollständigen Leistungsumfang der Gebäudereinigung gehört mehr als reine Arbeitszeit. Reinigungsmittel, Geräte und Verbrauchsmaterial zählen zur Grundausstattung eines Reinigungsdienstleisters.
Dazu gehören professionelle Reinigungsmittel für unterschiedliche Oberflächen, technische Geräte wie Sauger oder Bodenreinigungsmaschinen sowie Hygieneartikel wie Seife, Papierhandtücher oder Toilettenpapier für die Sanitärräume. Bei empfindlichen Bereichen kommen zusätzlich Mittel mit angepasstem pH-Wert zum Einsatz, etwa für Naturstein oder versiegelte Parkettböden.
Auch der regelmäßige Ersatz von Verschleißteilen wie Wischmopps oder Filtern gehört zur Grundausstattung und wird bei einem transparenten Angebot separat ausgewiesen. Mikrofasertücher zählen mittlerweile ebenfalls zur Standardausstattung, da sie Oberflächen streifenfrei reinigen und weniger Reinigungsmittel benötigen. Auch persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe gehört zur Grundausstattung des Reinigungspersonals.
Ein Angebot, das diese Positionen nicht ausweist, sollte konkret nachgefragt werden. Fehlen sie, entstehen später zusätzliche Kosten, die im ersten Angebot nicht sichtbar waren.
Bei sensiblen Bereichen wie Küchen oder Sanitärräumen kommen zudem Desinfektionsmittel zum Einsatz, die über die reine Reinigung hinausgehen. Auch sie gehören zu einer vollständigen Grundausstattung.
Wie der Leistungsumfang im Vertrag festgelegt wird
Wie viel Reinigung ein Objekt tatsächlich braucht, hängt von Fläche, Nutzung und Publikumsverkehr ab. Eine Begehung vor Ort legt fest, welche Bereiche wie oft gereinigt werden.
Bei Klinas legt Inhaber Sascha Kostic nach einer kostenlosen Begehung gemeinsam mit dem Kunden einen individuellen Reinigungsplan je Objekt fest. Dabei nutzen wir ein Farbcode-System, das Reinigungsmittel und Tücher eindeutig einzelnen Bereichen wie Sanitär- oder Küchenzonen zuordnet.
Dieser Plan hält fest, welche Leistungen zur Unterhaltsreinigung gehören, wann eine Grundreinigung ansteht und welche Zusatzleistungen im Vertrag enthalten sind. Ändert sich der Bedarf, etwa durch mehr Homeoffice-Tage oder eine neue Nutzung einzelner Räume, lässt sich der Reinigungsplan im laufenden Vertrag anpassen.
Im Vertrag sollte außerdem stehen, ob eine feste eigene Reinigungskraft oder wechselndes Personal eingesetzt wird. Das beeinflusst, wie vertraut die reinigende Person mit dem Objekt ist.
Bei größeren Objekten empfiehlt sich zusätzlich ein Reinigungsprotokoll, in dem einzelne Reinigungsschritte abgezeichnet werden. So lässt sich im Streitfall nachvollziehen, welche Leistung wann erbracht wurde.
Eigenes Personal oder Subunternehmer: warum das zum Leistungsumfang gehört
Auch die ausführende Person gehört zum Leistungsumfang, selbst wenn das im Angebot nicht immer auffällt. Manche Anbieter setzen eigenes, fest angestelltes Personal ein, andere beauftragen wechselnde Subunternehmer.
Fest angestelltes Personal kennt ein Objekt in der Regel besser als wechselnde externe Kräfte und lässt sich bei Rückfragen leichter erreichen.
Ob tarifgerecht bezahlt wird, lässt sich beim Anbieter direkt erfragen und ist ein Hinweis auf faire Arbeitsbedingungen im Team. Bei Subunternehmern lohnt sich zusätzlich die Nachfrage, wer im Streit- oder Schadensfall haftet.
Bei größeren Objekten mit mehreren Gebäudeteilen kann außerdem eine koordinierende Teamleitung vor Ort sinnvoll sein. Neues Personal wird in der Regel vor dem ersten Einsatz in die Besonderheiten des Objekts eingewiesen, etwa in empfindliche Oberflächen oder Zugangsregelungen.
Reinigungsintervalle: wie oft welche Leistung sinnvoll ist
Die Häufigkeit einzelner Leistungen unterscheidet sich stark nach Bereich. Vielgenutzte Flächen wie Eingangsbereiche, Besprechungsräume oder Sanitärräume brauchen häufigere Intervalle als selten betretene Lagerräume.
In Büros ist eine mehrmals wöchentliche Unterhaltsreinigung für Sanitär- und Gemeinschaftsflächen üblich, während einzelne Büroräume oft zwei- bis dreimal wöchentlich ausreichen. In publikumsintensiven Bereichen wie Empfang, Besprechungsräumen mit Kundenverkehr oder Gastronomieküchen ist dagegen häufig eine tägliche Reinigung sinnvoll. Grundreinigung und Fensterreinigung folgen einem längeren, meist jährlichen oder halbjährlichen Turnus.
Der tatsächliche Bedarf hängt vom Objekt ab. Ein pauschaler Richtwert ersetzt deshalb nicht die individuelle Einschätzung bei der Begehung.
Fällt eine feste Reinigungskraft durch Urlaub oder Krankheit aus, sollte der Vertrag eine Vertretungsregelung vorsehen. So bleibt der vereinbarte Turnus auch dann eingehalten.
Vor wichtigen Terminen wie Kundenbesuchen oder Audits lässt sich zusätzlich eine außerplanmäßige Zwischenreinigung vereinbaren. Im Winter steigt der Reinigungsbedarf für Eingangsbereiche durch Splitt und Feuchtigkeit häufig zusätzlich an.
Was nicht zur klassischen Gebäudereinigung gehört
Der Leistungsumfang der Gebäudereinigung hat auch klare Grenzen. Handwerkliche Reparaturen, die Wartung von Heizungs- oder Klimaanlagen und die Pflege von Grünflächen zählen zu anderen Gewerken und stehen nicht im Reinigungsvertrag.
Für die Schädlingsbekämpfung ist ein eigener Fachbereich mit eigener Zulassung zuständig, sie zählt nicht zum Leistungsumfang der Gebäudereinigung. Gleiches gilt für die Entsorgung von Sondermüll, etwa aus Werkstätten oder Laboren, die über spezialisierte Entsorgungsfirmen läuft.
Wird ein Objekt zusätzlich durch einen Hausmeisterservice betreut, laufen beide Leistungen meist über getrennte Verträge und Ansprechpartner. Auch für die Reinigung firmeneigener Fahrzeuge oder die Poolpflege sind spezialisierte Dienstleister zuständig.
Ebenso ausgenommen sind größere technische Störungen wie ein Rohrbruch. Sie werden über eine Versicherung oder einen Handwerksbetrieb abgewickelt, nicht über die Gebäudereinigung. Für die Reinigung von Serverräumen mit sensibler IT-Technik sind ebenfalls spezialisierte Fachfirmen zuständig.
Diese Abgrenzung lässt sich vor Vertragsabschluss klären, damit am Ende kein Bereich unbetreut bleibt. Eine schriftliche Leistungsbeschreibung schafft dafür die Grundlage, auf die sich beide Seiten im Zweifel berufen können.
Ein Angebot, das Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Zusatzleistungen und Grundausstattung einzeln ausweist, lässt sich mit anderen Angeboten fair vergleichen. Bei Unklarheiten zu einzelnen Positionen lohnt sich die Nachfrage vor der Unterschrift.
FAQ: Leistungsumfang der Gebäudereinigung
Ist die Reinigung von Bildschirmen, Tastaturen oder anderer Technik im Leistungsumfang enthalten?
Meist nicht automatisch, da empfindliche Technik häufig eine gesonderte Vereinbarung braucht.
Werden bei der Gebäudereinigung umweltfreundliche Reinigungsmittel eingesetzt?
Bei einem vollständigen Angebot gehören umweltfreundliche Reinigungsmittel zur Grundausstattung, teils mit CO2-Ausgleich für die Herstellung.
Lässt sich vereinbaren, dass eigene, bereits vorhandene Reinigungsmittel verwendet werden?
Ja, das lässt sich im individuellen Reinigungsplan festhalten.
Zählt der Winterdienst am Eingangsbereich, etwa Streuen bei Glätte, zur Gebäudereinigung?
Winterdienst ist meist eine eigene Zusatzleistung, getrennt von der klassischen Gebäudereinigung.
Warum unterscheiden sich Angebote für dasselbe Objekt oft im Leistungsumfang?
Anbieter legen Unterhalts- und Grundreinigung unterschiedlich aus, weshalb der reine Preisvergleich ohne Blick auf den Leistungsumfang wenig aussagt.
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